Kleine Regeln für unsere Zusammenarbeit

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1 – Allgemeines/Geltungsbereich

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers/Event – und Hochzeitsagentur Mallorca Hochzeiten S.L.

Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Verträge und Zusatzvereinbarungen, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Nebenabreden sind nur gültig, soweit Auftraggeber und Auftragnehmer sich ausdrücklich und schriftlich darauf verständigt haben.

Artikel 2 – Zustandekommen des Vertrages   

Gegenstand des Veranstaltungsorganisationsvertrages ist die Vorbereitung und Durchführung der Hochzeitsveranstaltung und andere Veranstaltungen an dem mit dem Kunden vereinbarten Ort. Der Veranstaltungsorganisationsvertrag kommt durch Annahme unserer individuell ausgearbeiteten Auftragsbestätigung zustande. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Angebote vom – Auftragnehmer – und Auftraggeber sind stets freibleibend, solange der Vertrag nicht zustande gekommen ist und soweit nicht ausdrücklich oder schriftlich etwas anderes bestimmt ist.

Mit Zustandekommen des Vertrages sowie der Abnahme von Lieferungen und Leistungen von der Agentur erklärt der Auftraggeber in jedem Fall die Anerkennung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die MALLORCA HOCHZEITEN S.L. behält sich im Falle von Abänderungen und Ergänzungen eine entsprechende Anpassung der Endpreiskalkulation vor. Unsere Vorarbeiten und Recherchen für die Entwicklung von Veranstaltungen werden nur gezahlt, wenn sie individuell vereinbart wurden.

Soweit die MALLORCA HOCHZEITEN S.L. im Einzelfall auch darüber hinaus zusätzliche Organisationshilfen z.B. bei der An-und Abreise sowie bei der Unterkunftsbeschaffung leistet, ist sie insoweit nicht als Veranstalter, sondern lediglich als Vermittler dieser Dienstleistung tätig, für die sie zusätzlich bezahlt wird. Das Gleiche findet Anwendung, wenn die Qualität oder Quantität der vereinbarten Leistung geändert wird.

Artikel 3 – Vertragspartner   

Die Firma MALLORCA HOCHZEITEN S.L. ist Vertragspartner des Auftragsgebers. Ihre Aufgaben schließen ein, dem Auftraggeber die Teilnahme von Subunternehmern, wie Restaurationsbetriebe, Transportunternehmen u.a. für die Durchführung von mit der Veranstaltung verbundenen Leistungen vorzuschlagen.

Die Kontakte zu den Subunternehmern sind ausschließlich über die MALLORCA HOCHZEITEN S.L. zu führen, wobei die Firma MALLORCA HOCHZEITEN S.L. auf Rechnung vom Auftraggeber vermittelt, vom ihm die Gelder erhält und damit die Subunternehmer bezahlen wird. Dafür wird die MALLORCA HOCHZEITEN S.L. bezahlt. Der MALLORCA HOCHZEITEN S.L. bleibt es vorbehalten im Sinne der Realisierung der Veranstaltung in dem vereinbarten Gesamtrahmen in begründeten Einzelfällen vorzuschlagen zunächst vorgesehene Subunternehmer durch andere mit vergleichbarem oder besserem Leistungsangebot, -Beispiel: Beauftragung eines anderen Transportunternehmens- zu ersetzen.

Artikel 4 – Mitwirkungspflichten des Auftraggebers  

Der Auftraggeber ist verpflichtet die notwendigen Mitwirkungshandlungen, insbesondere die Übermittlung persönlicher Daten und die Übergabe von den notwendigen Dokumenten und die notwendige Information, fristgerecht zu tätigen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Änderungen oder Neuigkeiten, die für die Beratung, Konzeption, Planung, Organisation oder Betreuung von Bedeutung sind, unverzüglich mitzuteilen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, gelieferte Zwischenberichte und Zwischenergebnisse unverzüglich zu prüfen und Korrekturen/Änderungswünsche ebenso unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber hat eine Informations- und Hinweispflicht bezüglich aller Details, etwaiger Besonderheiten oder Änderungen der vertragsgegenständlichen Veranstaltung. Eine eventuelle Anmeldung von Künstlerdarbietungen bei der GEMA sowie die entsprechenden Gebührenzahlungen sind ausschließlich Verpflichtung des Auftraggebers. Dieser ist für die rechtzeitige Einholung aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen und / oder Anmeldungen allein zuständig. Sollten Auflagen durch eine Behörde erteilt worden sein, sind diese der Agentur unverzüglich mitzuteilen.

Die MALLORCA HOCHZEITEN S.L. verpflichtet sich die persönlichen Daten und Informationen voll umfänglich vertraulich zu behandeln und nur im zur Veranstaltung notwendigen Umfang zu verwenden s. dazu die auf der Webseite www.mallorca-hochzeiten.com einzusehenden Datenschutzvereinbarungen.

Artikel 5 – Zahlungsvereinbarung

Die durch den Auftragnehmer angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise, zu denen dann noch die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer hinzukommt, welche gesondert ausgewiesen werden. Der individuell vereinbarte Veranstaltungsorganisationspreis ist, vorbehaltlich einer anderen konkreten Vereinbarung, wie folgt zur Zahlung fällig. Anzahlungen gelten gleichzeitig als Stornogebühr.

  • zur Terminsicherung und Abschluss des Vertrages € 1.500 +21 %MwSt
  • bei Bestätigung des Gesamtangebotes 40%
  • 2 Monate vor dem Veranstaltungstermin 30%
  • 14 Werktage vor Veranstaltungsbeginn 30%

Sollte die Überweisung dieser Summen nach Ablauf der vorgenannten Fristen nicht erfolgt sein, verliert der vorliegende Vertrag seine Wirkung. Der Vorliegende Vertrag ist an die fristgerechte Einzahlung dieser Summen gebunden.

Artikel 6 – Rücktritt/Kündigung  

Die Kündigung des vorliegenden Vertrages ist für die Parteien aus außerordentlichen Gründen rechtlich zulässig. Als solche Gründe gelten u.a.:

  • Nichterbringung vertraglich geschuldeter Leistungen trotz schriftlicher Mahnung und Fristsetzung
  • Erheblicher Verstoß gegen vertragliche Pflichten durch die andere Partei, so dass die weitere Durchführung des Vertrages unzumutbar wird.
  • Einleitung des vorläufigen Insolvenzverfahrens über das Vermögen der anderen Vertragspartei

Die Kündigung hat in jedem Fall schriftlich gegenüber der anderen Vertragspartei zu erfolgen. Für den Fall der vorstehend geregelten Kündigung und dem Rücktritt gilt: Soweit der Auftragnehmer für den Auftraggeber aus dessen Zahlungen Leistungen an Dritte erbracht hat, sind diese im Falle der Kündigung des Vertrages an den Kunden unter den Voraussetzungen zurückzuzahlen, dass sie von den jeweiligen Vertragspartnern zurückgezahlt werden. Soweit sich die jeweiligen Vertragspartner der Rückzahlung verweigern, ist der Auftragnehmer verpflichtet, ihren Rückzahlungsanspruch an den Auftraggeber abzutreten.

Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur in schriftlicher Form zulässig.

Die Rücktrittskosten werden mit der geleisteten Anzahlung verrechnet.

Grundsätzlich gilt: Anzahlungen sind für die Terminsicherung bestimmt und gelten gleichzeitig als Stornogebühren.

Artikel 7 – Nichterfüllung und Gewährleistung   

7.1. im Falle der nicht oder nicht fristgerechten Erfüllung des Vertrages durch den Auftraggeber, also insbesondere bei Nichttätigung oder nicht fristgerechter Erfüllung der Mitwirkungspflichten in Artikel 3 und 4, steht der MALLORCA HOCHZEITEN S.L., ebenso wie dem Auftraggeber bei wesentlichen Pflichtverletzungen seitens der MALLORCA HOCHZEITEN S.L. das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.

Ein Erstattungsanspruch der vom Auftraggeber geleisteten Anzahlungen besteht dann insoweit nicht, wenn dieser vom Vertrag zurücktritt oder Änderungen vom ursprünglichen bestellt, die von MALLORCA HOCHZEITEN S.L. nicht akzeptiert werden, da sie bereits Aufwendungen getätigt, Verpflichtungen eingegangen und ihre vorbereiteten Handlungen getätigt hat.

7.2. Soweit die teilweise oder gänzliche Durchführung der Veranstaltung aus einem Grunde nicht möglich ist, der von der Firma MALLORCA HOCHZEITEN S.L. oder einem Ihrer Subunternehmer zu vertreten ist, gilt folgende Regelung:

Bei Nichtrealisierung einer Teilleistung entfällt der entsprechende Teilvergütungsanspruch zugunsten der MALLORCA HOCHZEITEN S.L.. Soweit dem Auftraggeber oder vom Auftraggeber eingeladenen Veranstaltungsbeteiligten durch schuldhaftes Verhalten eines Subunternehmers ein Schaden entsteht, ist dieser Subunternehmer direkt haftbar gegenüber dem Auftraggeber. Die Firma MALLORCA HOCHZEITEN S.L. verpflichtet sich in diesem Falle den Auftraggeber zu unterstützen seine Entschädigung zu erhalten. Sie wird auf von jeder Verantwortung befreit, vorausgesetzt dass sie dem Auftraggeber unverzüglich jeden Zwischenfall oder unvorgesehenen Fall mitteilt, der bei einem Subunternehmer entstanden ist.

7.3. Die Haftung der Firma MALLORCA HOCHZEITEN S.L. beschränkt sich ausschließlich auf die von ihr selbst ohne die gebührende Sorgfalt getätigten Handlungen. Die Haftungssumme ist auf das vereinbarte Agenturhonorar beschränkt.

7.4. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche gegen die MALLORCA HOCHZEITEN S.L. sind binnen einer Woche nach der Veranstaltung der MALLORCA HOCHZEITEN S.L. anzuzeigen, zu begründen und nachzuweisen und binnen 3 Monaten detailliert geltend zu machen.

7.5. Geschieht ein Ereignis, das die Unmöglichkeit der ganzen oder eines Teiles der Leistung mit sich bringt und das von die Firma MALLORCA HOCHZEITEN S.L. nicht direkt zu vertreten ist, muss diese die vom Auftraggeber gegebenen Gelder zurückgeben, vorausgesetzt dass sie noch nicht für die Bezahlung oder die Anzahlung der vom Auftraggeber bestellten Arbeiten, Leistungen oder Materialien verwendet wurde. In diesem Fall beschränkt sich die Pflicht der MALLORCA HOCHZEITEN S.L. darauf, den Auftraggeber zu unterstützen eine Entschädung zu erhalten.

Der Auftragnehmer haftet im Rahmen dieses Vertrages nicht für die Folgen höherer Gewalt. Dazu gehören Anordnungen von Behörden, Kriege, inneren Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, Unfälle, Sturm, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, von denen die Dienste des Auftragnehmers oder deren Lieferanten beeinflusst werden. Gleiches gilt für das Eintreten von Umständen, die die Veranstaltung unmöglich machen, aber vom Auftragnehmer nicht verursacht wurden oder in anderer Weise zu vertreten sind.

7.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Druckfehler auch, wenn Korrektur gelesen wurde. Er haftet auch nicht für Zusatzkosten, die aus Druckfehlern entstehen. Die Überprüfung von Drucksachen ist ausschließlich Aufgabe des Auftraggebers.

Der Auftragnehmer haftet auch nicht für eine Überschreitung des Budgets. Die Überprüfung des Budgetplans ist alleine Sache des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hilft bei Entscheidungen, der Kunde ist aber für den Umfang des Budgets selbst verantwortlich.

7.7. Aufkommende Kosten bei Beschädigungen oder Verlust der Dekoration gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei besonders starker Verschmutzung des Mietmaterials können zusätzliche Kosten entstehen, die nach tatsächlichem Reinigungsaufwand berechnet werden. MALLORCA HOCHZEITEN S.L. haftet nicht für Schäden oder Brandverursachung jeglicher Art, sowie deren Folgeschäden und kommt keinen Kostenverpflichtungen nach. Hierfür empfehlen wir dem Auftraggeber eine extra Versicherung abzuschließen.

Alle elektrischen Artikel müssen bei Feuchtigkeit oder Regen vom Stromnetz genommen werden. Bitte beachten Sie, dass Blumen ein Naturprodukt sind und je nach Saison und Jahreszeit Abweichungen entstehen können.

Artikel 8 – Fotorechte

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass das im Rahmen der Hochzeit entstandene Foto- und Filmmaterial für Werbezwecke, z.B. im Internet, auf Messen, in gedruckter Form oder auch in Sozialen Netzwerken von der Agentur MALLORCA HOCHZEITEN S.L. sowie von Ihrem/r Hochzeitsfotografen/in genutzt werden darf. Dieses Recht kann jederzeit vom Auftraggeber widerrufen werden.

Artikel 9 – Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Der Veranstaltungsorganisationsvertrag unterliegt dem spanischen Recht. Gerichtsstand ist Palma de Mallorca.

Artikel 10 – Wirksamkeit und Teilnichtigkeit – salvatorische Klausel

Falls einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzten, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.

Artikel 11 – Datenschutz

Alle vom Auftraggeber erlangten Daten werden vertraulich behandelt.
Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzrichtlinien, die auf der Internetseite www.mallorca-hochzeiten.com einzusehen sind.

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